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   LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09 B ER   

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LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09 B ER (https://dejure.org/2009,19187)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14.05.2009 - L 8 AS 215/09 B ER (https://dejure.org/2009,19187)
LSG Bayern, Entscheidung vom 14. Mai 2009 - L 8 AS 215/09 B ER (https://dejure.org/2009,19187)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Eilverfahren - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Klage - Folgenabwägung - Wegfall des Arbeitslosengeld II - Verletzung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Empfängers von Hilfe zum Lebensunterhalt auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Absenkung der Regelleistung im Hinblick auf eine drohende Obdachlosigkeit; Rechtmäßigkeit einer Absenkung der Regelleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegfall des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II; Folgenabwägung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11).

    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen; um dem Eilantrag stattzugeben, kann bei drohenden schweren Grundrechtsverletzungen sogar die Möglichkeit des Hauptsacheerfolgs und des Eintritts von Rechtsverletzungen ausreichen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Rn 12c ff. ).

    Bei der daher durchzuführenden Abwägungsentscheidung (vgl. z.B. BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 25 f) überwiegt das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung das Interesse des Antragstellers am Nichtvollzug, denn der Bescheid vom 06.03.2009 mit der Absenkung der Regelleistung auf Null für die Monate April bis Juni 2009 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtswidrig, die sonstigen Abwägungsbelange wiegen nicht schwer genug, um dem Eilantrag zum Erfolg zu verhelfen.

    Geboten ist auch in Anfechtungssachen (BVerfG vom 27.05.1998, 2 BvR 378/98 juris Orientierungssatz 2a = Rn 17; BVerfG, 13.06.1979, 1 BvR 699/77, BVerfGE 51, 268, 280, 286) eine im jeweiligen Einzelfall effektiven Rechtsschutz gewährleistende Abwägung im Rahmen einer offenen Eilentscheidung unter Beachtung, insbesondere richtiger Gewichtung, der aus den verfassungsrechtlich fundierten Funktionen des Eilverfahrens abgeleiteten Abwägungsbelange (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05; BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11).

    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen; um dem Eilantrag stattzugeben, kann bei drohenden schweren Grundrechtsverletzungen sogar die Möglichkeit des Hauptsacheerfolgs und des Eintritts von Rechtsverletzungen ausreichen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Rn 12c ff. ).

    Geboten ist auch in Anfechtungssachen (BVerfG vom 27.05.1998, 2 BvR 378/98 juris Orientierungssatz 2a = Rn 17; BVerfG, 13.06.1979, 1 BvR 699/77, BVerfGE 51, 268, 280, 286) eine im jeweiligen Einzelfall effektiven Rechtsschutz gewährleistende Abwägung im Rahmen einer offenen Eilentscheidung unter Beachtung, insbesondere richtiger Gewichtung, der aus den verfassungsrechtlich fundierten Funktionen des Eilverfahrens abgeleiteten Abwägungsbelange (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05; BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Ist die Absenkung der Regelleistung auf Null mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht rechtswidrig, wiegen die sonstigen Abwägungsbelange nicht schwer genug, um dem Eilantrag zum Erfolg zu verhelfen, und führt auch die Folgenabwägung im Sinne der Doppelhypotheseprüfung (dazu BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02 juris Rn 7) zu keinem anderen Ergebnis, hat der Eilantrag trotz der mit der verhängten Sanktion verbundenen schweren Beeinträchtigungen des Antragstellers keinen Erfolg.

    23 Auch die Folgenabwägung im Sinne der Doppelhypotheseprüfung (dazu BVerfG, Beschluss vom 22.11.2002, 1 BvR 1586/02 juris Rn 7) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11).

    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen; um dem Eilantrag stattzugeben, kann bei drohenden schweren Grundrechtsverletzungen sogar die Möglichkeit des Hauptsacheerfolgs und des Eintritts von Rechtsverletzungen ausreichen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Rn 12c ff. ).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11).

    Je schwerer umgekehrt die drohende Rechtsverletzung ist, um so geringere Anforderungen sind an die Wahrscheinlichkeit des Hauptsacheerfolgs und der drohenden Rechtsverletzungen zu stellen; um dem Eilantrag stattzugeben, kann bei drohenden schweren Grundrechtsverletzungen sogar die Möglichkeit des Hauptsacheerfolgs und des Eintritts von Rechtsverletzungen ausreichen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 29.07.2003, 2 BvR 311/03 juris Rn14 und vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05 juris Rn 23 ff; vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06; vom 25.02.2009, 1 BvR 120/09 juris Rn 11; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, Rn 12c ff. ).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Geboten ist auch in Anfechtungssachen (BVerfG vom 27.05.1998, 2 BvR 378/98 juris Orientierungssatz 2a = Rn 17; BVerfG, 13.06.1979, 1 BvR 699/77, BVerfGE 51, 268, 280, 286) eine im jeweiligen Einzelfall effektiven Rechtsschutz gewährleistende Abwägung im Rahmen einer offenen Eilentscheidung unter Beachtung, insbesondere richtiger Gewichtung, der aus den verfassungsrechtlich fundierten Funktionen des Eilverfahrens abgeleiteten Abwägungsbelange (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05; BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Geboten ist auch in Anfechtungssachen (BVerfG vom 27.05.1998, 2 BvR 378/98 juris Orientierungssatz 2a = Rn 17; BVerfG, 13.06.1979, 1 BvR 699/77, BVerfGE 51, 268, 280, 286) eine im jeweiligen Einzelfall effektiven Rechtsschutz gewährleistende Abwägung im Rahmen einer offenen Eilentscheidung unter Beachtung, insbesondere richtiger Gewichtung, der aus den verfassungsrechtlich fundierten Funktionen des Eilverfahrens abgeleiteten Abwägungsbelange (BVerfG vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05; BVerfG vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 12.01.2009 - L 5 B 94/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung wegen der Nichtannahme einer

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Das Gesetz unterstellt - wie § 86 b Abs. 1 S. 1 SGG zeigt - den Sofortvollzug keineswegs als stets geboten, es verlagert lediglich die erforderliche konkrete Interessenbewertung in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und macht dies von einem Antrag des Antragstellers abhängig (LSG Sachsen-Anhalt vom 12.01.2009, L 5 B 94/08 AS ER juris Rn 25 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2005 - L 2 B 9/03

    Voraussetzungen einer Antragsänderung nach § 99 Abs. 3 Nr. 2 SGG

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Denn dem Interesse an einem effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -) entspricht es, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zugleich jenen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der später erhobenen Klage erfasst (LSG Berlin-Brandenburg vom 17.01.2006, L 29 B 1104/05 AS ER juris Rn 22; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2005, L 2 B 9/03 KR ER, Breithaupt 2005, 437).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2006 - L 29 B 1104/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rücknahme - rechtswidriger Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Bayern, 14.05.2009 - L 8 AS 215/09
    Denn dem Interesse an einem effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz - GG -) entspricht es, dass der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zugleich jenen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der später erhobenen Klage erfasst (LSG Berlin-Brandenburg vom 17.01.2006, L 29 B 1104/05 AS ER juris Rn 22; LSG Nordrhein-Westfalen vom 17.01.2005, L 2 B 9/03 KR ER, Breithaupt 2005, 437).
  • LSG Bayern, 26.02.2015 - L 7 AS 781/14

    Änderung während der Laufzeit, Eingliederungsverwaltungsakt

    Denn der Kläger hat hierfür einen konkreten Anlass geliefert (BayLSG Beschluss vom 14.05.2009, L 8 AS 215/09 B ER Rz 20).
  • LSG Bayern, 23.12.2009 - L 8 AS 815/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - fehlende

    9 Wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 14.05.2009 (Az.: L 8 AS 215/09 B ER) ausgeführt hat, unterstellt das Gesetz - wie § 86 b Abs. 1 S. 1 SGG zeigt - den Sofortvollzug keineswegs als stets geboten, es verlagert lediglich die erforderliche konkrete Interessenbewertung in das gerichtliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes und macht dies von einem Antrag des Antragstellers abhängig (LSG Sachsen-Anhalt vom 12.01.2009, L 5 B 94/08 AS ER juris Rn 25 m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
  • SG Münster, 28.06.2018 - S 23 R 506/17
    Denn ein von der Antragstellerin auf die Anordnung der aufschieben-den Wirkung des Widerspruchs gerichteter Antrag erfasst bei zwischenzeitlich ergange-nem Widerspruchsbescheid auch jenen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (vgl. Binder, in: Lüdtke/Berchtold, SGG, 5. Aufl. 2017, § 86b Rn. 9), da es dem von Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) geschützten Interesse der Antragstel-lerin auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes entspricht, dass der Antrag auf Anord-nung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs zugleich jenen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der ebenfalls erhobenen Klage erfasst (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 14.5.2009 - L 8 AS 215/09 B ER - juris Rn. 14; LSG Nord-rhein-Westfalen, Beschluss vom 17.1.2005 - L 2 B 9/03 KR ER - juris Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2020 - L 4 KR 347/20
    Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches erfasst bei - wie hier - zwischenzeitlich ergangenem Widerspruchsbescheid auch jenen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Bayerisches LSG, Beschluss vom 14. Mai 2009 - L 8 AS 215/09 B ER - juris, Rn. 14).
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